Der Auftrag

Die Ausgangslage

Mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes ("Zivilschutzneuordnungsgesetz") schloss der Bund Anfang 1997 die Reform des Zivil- und erweiterten Katastrophenschutzes ab. Die Umsetzung des Zivilschutzneuordnungsgesetzes sollte die Länder künftig noch stärker in die Verantwortung nehmen. Die damit verbundene Stärkung föderaler Strukturen birgt jedoch auch die Gefahr wachsender heterogener Systeme bei der Lösung zivil- und katastrophenschutzspezifischer Aufgaben der Gefahrenabwehr und -bekämpfung in den 16 Ländern der Bundesrepublik mit ihren unterschiedlichen Gesetzgebungen.

Vorbeugung und Schutz der Bevölkerung bei Großschadenslagen und Katastrophen liegen verfassungsgemäß in der Kompetenz der Länder; sie werden folglich von länderspezifischen Interessen und Bedingungen geprägt. Daraus resultiert, dass bundesweit allgemeingültige und somit übergeordnete Erfordernisse zur effizienten Versorgung der Bevölkerung nicht immer in adäquater Weise umgesetzt werden können. Dies wurde beispielsweise deutlich am Aufbau des Katastrophenschutzes in den neuen Ländern und der Inkonsequenz bei der Zivilschutzreform in den alten Ländern. Gleiches gilt für eine de facto nicht existente Katastrophenvorsorge im Sinne organisierter flächendeckender Prävention mit politischem Auftrag.

Um zukunfts- und sachorientiert Notfallvorsorge und den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen gewährleisten zu können, bedarf es zwingend eines konzentrierten Vorgehens aller am Zivil- und Katastrophenschutz Beteiligten. Dies würde unter anderem sicherstellen, dass die wachsende Diskrepanz zwischen grundlegenden Konzepten und deren unbefriedigender praktischer Umsetzung durch die Entscheidungsträger verringert werden könnte.

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Permanent Conference on Disaster Preparedness and Civil Protection

Letzte Änderung: Montag, 5. Juli 2010
© Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, Köln 2008