Mit der Verabschiedung
und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes
("Zivilschutzneuordnungsgesetz") schloss der Bund
Anfang 1997 die Reform des Zivil- und erweiterten Katastrophenschutzes
ab. Die Umsetzung des Zivilschutzneuordnungsgesetzes sollte
die Länder künftig noch stärker in die Verantwortung
nehmen. Die damit verbundene Stärkung föderaler
Strukturen birgt jedoch auch die Gefahr wachsender heterogener
Systeme bei der Lösung zivil- und katastrophenschutzspezifischer
Aufgaben der Gefahrenabwehr und -bekämpfung in den 16
Ländern der Bundesrepublik mit ihren unterschiedlichen
Gesetzgebungen.
Vorbeugung und Schutz der Bevölkerung
bei Großschadenslagen und Katastrophen liegen verfassungsgemäß
in der Kompetenz der Länder; sie werden folglich von
länderspezifischen Interessen und Bedingungen geprägt.
Daraus resultiert, dass bundesweit allgemeingültige
und somit übergeordnete Erfordernisse zur effizienten
Versorgung der Bevölkerung nicht immer in adäquater
Weise umgesetzt werden können. Dies wurde beispielsweise
deutlich am Aufbau des Katastrophenschutzes in den neuen
Ländern und der Inkonsequenz bei der Zivilschutzreform
in den alten Ländern. Gleiches gilt für eine de
facto nicht existente Katastrophenvorsorge im Sinne organisierter
flächendeckender Prävention mit politischem Auftrag.
Um zukunfts- und sachorientiert
Notfallvorsorge und den Schutz der Bevölkerung bei
Katastrophen gewährleisten zu können, bedarf es
zwingend eines konzentrierten Vorgehens aller am Zivil-
und Katastrophenschutz Beteiligten. Dies würde unter
anderem sicherstellen, dass die wachsende Diskrepanz zwischen
grundlegenden Konzepten und deren unbefriedigender praktischer
Umsetzung durch die Entscheidungsträger verringert
werden könnte.